Liebe Patientinnen und Patienten,
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege:
„Die Berufsausübung ist weiterhin auf medizinisch notwendige Therapien begrenzt. Eine ärztliche Verordnung belegt diese medizinische
Notwendigkeit, so dass bei Vorhandensein einer ärztlichen Verordnung eine logopädische Behandlung durchgeführt werden kann.“
D.h.: Es ist möglich, bei Vorhandensein einer ärztlichen Verordnung alle Leistungen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
in der Praxis und als Hausbesuch durchzuführen.
Selbstverständlich sind dabei die Infektionsschutz- und Hygieneanforderungen erfüllt.
Momentan therapieren wir hinter Schutzscheiben und mit medizinischen Mund-Nasen-Masken
(siehe unsere Galerie).
Auch eine logopädische Video -Tele – Therapie ist weiterhin möglich. (vorerst bis 31.05.)
Bei Fragen wenden Sie sich gerne unter der bekannten Telefonnummer oder per E-Mail an uns!
Ihr Praxisteam